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Die Protokollbücher des Gemeinderates, dann Marktrates und nun des Stadtrates sowie der entsprechenden Ausschüsse liegen seit 1831 vor.

Diese Bücher sind aber nur bedingt einsehbar. So beträgt z.B. die Schutzfrist für die Inhalte der nichtöffentlichen Sitzungen 60 Jahre. Diese Schutzfrist ist auch nicht verkürzbar.