Abfallgebühren: Neuer Zahlungsempfänger
Ab 01.01.2025 übernimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg (AWB) die Abfallgebührenveranlagung von den Gemeinden – also auch von der Stadtverwaltung Bobingen.
Anfang Dezember 2024 erhalten alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer die neuen Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung ab 01.01.2025 direkt vom AWB.
Bitte beachten Sie:
- Im Zuge der Umstellung müssen die Daueraufträge für die Zahlung der Abfallgebühren an die Gemeinde zum Ende des Jahres gelöscht werden. Die SEPA-Mandate bei den Gemeinden laufen automatisch zum 31.12.2024 ab und werden dann nicht mehr von der Gemeinde eingezogen.
- Daueraufträge für Abwasser, Kanal oder Grundsteuern sind hiervon nicht betroffen. Diese Zahlungen gehen weiterhin an die Gemeinden. SEPA-Mandate für Abwasser-, Kanalgebühren oder Grundsteuern gelten auch über den 31.12.2024 hinaus.
- Lassen Sie dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises das ausgefüllte SEPA-Mandat für die Zahlung der Abfallgebühren zukommen oder richten Sie einen neuen Dauerauftrag an den AWB ein.
- Die neue Bankverbindung sowie das Formular zum SEPA-Mandat erhalten Sie mit dem neuen Gebührenbescheid. Alternativ können Sie das SEPA-Mandat auch online über das neue Bürgerportal des AWB eingeben. Die Zugangsdaten zum neuen Online-Bürgerportal des AWB finden Sie auf dem Anschreiben, das Sie mit dem Gebührenbescheid erhalten.
- Die Sperrmüllkarte wird es ab 2025 nicht mehr geben. Die Sperrmüllabholung kann ab dem neuen Jahr über das Bürgerportal des AWB beantragt werden.
Bei allen Anliegen rund um die Abfallwirtschaft im Landkreis Augsburg wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0821 3102-3211 an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg.