Klimaschutzkonzept

Grundlegend für ein Klimaschutzkonzept ist die Ermittlung des Energiebedarfs einer Kommune. Um Einsparpotenziale und -ziele zu definieren, müssen detaillierte Daten über den aktuellen und zukünftigen Bedarf von Energie vorliegen. Neben der Erhebung des Wärme- und Strombedarfs in einer Kommune gehört hierzu auch die Erstellung einer Energie- und CO2-Bilanz. Unter Berücksichtigung der lokalen

Rahmenbedingungen werden aus allen Daten konkrete Maßnahmen und Projekte abgeleitet. Das Klimaschutzkonzept wird mit den relevanten Akteuren der Kommune (Vertreter aus Wirtschaft und Politik, Vereine, Privatleute, etc.) erarbeitet und beschlossen.

Ziel des Klimaschutzkonzeptes ist, Einsparpotentiale und Erzeugungspotentiale auf kommunalem Gebiet zu nutzen, um langfristig die CO2-Emissionen zu senken. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Erreichung des deutschen Klimaschutzziels - der Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 40% gegenüber dem Niveau von 1990 – geleistet werden. Das Klimaschutzkonzept dient als Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzanstrengungen.

Im Rahmen der Klimaschutzinitiative fördert die Bundesregierung seit Juni 2008, die Erstellung von kommunalen Klimaschutzkonzepten durch einen Zuschuss von 65%.

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