Schulsprengel

Der Schulsprengel ist das räumlich abgegrenzte Gebiet, aus dem Kinder in eine bestimmte Bildungseinrichtung gehen sollen. Anhand Ihrer Wohnanschrift erfahren Sie, welcher Schule Ihr Kind zugeteilt ist. Schulpflichtige Kinder müssen bei der für sie zuständigen Sprengelschule angemeldet werden.

Grundlage hierfür ist die Schulsprengeleinteilung gemäß des Hauptausschussbeschlusses vom 09.04.1991.

Gebiet:

Möchten Sie, dass Ihr Kind eine andere Schule als die Sprengelschule besucht, so können Sie einen sogenannten Antrag auf gastweisen Schulbesuch stellen. Das hierfür benötigte Formular finden Sie am Ende dieses Artikels unter "Downloads".

Eine Sprengelbefreiung kann gem. Art. 43 BayEUG in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Gastschulverhältnissen (GastschulV) nur aus zwingenden persönlichen Gründen des Antragstellers genehmigt werden.

Als zwingende persönliche Gründe kommen insbesondere in Betracht:

  • Das Kind ist während des laufenden Schuljahres umgezogen und soll in seiner gewohnten Klassengemeinschaft bleiben.
  • Das Kind wird während des laufenden Schuljahres umziehen und soll bereits ab Beginn des Schuljahres die zukünftige Sprengelschule besuchen.
  • Sie sind als Elternpaar/Alleinerziehende(r) berufstätig und deshalb verhindert, das Kind außerhalb der Unterrichtszeit selbst zu betreuen. Das Kind soll daher im Gastschulsprengel betreut werden.
  • Das Kind soll im Gastschulsprengel einen Hort besuchen, da der Hort an der Sprengelschule nicht mehr aufnahmefähig ist.
     

Die angegebene Begründung muss mit den im Antragsformular aufgeführten Nachweisen belegt werden.

Folgende Kriterien können z.B. nicht als zwingende, persönliche Gründe anerkannt werden:

  • Das Kind hat einen Kindergarten besucht, der im Bereich der Gastschule liegt.
  • Freunde und Spielkameraden des Kindes besuchen die Gastschule.
  • Ein längerer Schulweg, wenn nicht besondere, nachgewiesene Umstände vorliegen, da alle Kinder, die am Rande eines Schulsprengels wohnen, einen etwas weiteren Schulweg als andere Mitschüler haben.
  • Schulwegbegleitung, wenn nicht besondere, nachgewiesene Umstände vorliegen.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Gastschulantrag geben Sie bitte mit den entsprechenden Belegen an der zuständigen Sprengelschule ab. Diese wird den Gastschulantrag über die gewünschte Gastschule an uns weiterleiten. 
 

Kontakt

Frau Bayr