Standesamt

Zum Zuständigkeitsbereich des Standesamtes gehören:

  • Personenstandsfälle d.h. Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle sowie Vaterschaftsanerkennungen
  • Namensänderungen (sofern in unserem Zuständigkeitsbereich)
  • Kirchenaustritte
  • Nachbeurkundungen

Für Ihre standesamtliche Trauung steht Ihnen im Bobinger Rathaus ein Trausaal gebührenfrei zur Verfügung.

Wenn Sie sich eine besonders stilvolle und romantische Atmosphäre wünschen, haben Sie die Möglichkeit, sich für eine Trauung im wunderschönen Barocksaal des Unteren Schlösschens zu entscheiden. Gegen eine Gebühr von 250 Euro erwartet Sie ein einzigartiges Ambiente mit historischem Charme. Der direkt angrenzende Park bietet anschließend den perfekten Rahmen für unvergessliche Hochzeitsfotos und einen Sektempfang. Gerne können Sie Ihre Trauung im Barocksaal auch mit dem zur Verfügung stehenden weißen Konzertflügel musikalisch umrahmen lassen.

Wichtiger Hinweis für auswärtige Paare: Aufgrund personeller Engpässe können Eheschließungstermine im Standesamt Bobingen derzeit ausschließlich Paaren angeboten werden, von denen mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz in Bobingen gemeldet ist oder mindestens eine Person 15 Jahre in Bobingen gewohnt hat (dies gilt für Trauungstermine ab Mai 2026).

Wir bitten um Verständnis für diese vorübergehende Einschränkung. Wir sind bemüht, bald wieder allen Interessierten Termine anbieten zu können.

Unsere Mitarbeitenden stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Kontakt

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. von 07:30 bis 12 Uhr,
Di. und Do. von 14  bis 17 Uhr

Bitte beachten Sie: Die Online-Bestellung ist kein Kaufvertrag. Sie beantragen eine Amtshandlung, für die eine Gebühr erhoben wird. Die Gebührenpflicht besteht immer, auch dann, wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird. Es ist deshalb in der Regel nicht möglich, die Bestellung zu stornieren oder zurückzuziehen.

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