Bankverbindungen und Informationen zum SEPA-Verfahren

SEPA-Lastschriftverfahren                                        

Mit einer erteilten Einzugsermächtigung wird ein Lastschriftmandat ("Mandatsreferenz") begründet, die der eindeutigen Kennung von Kontobelastungen dient. Weiterhin werden Lastschriften auch um eine "Gläubiger-Identifikationsnummer" ("Gläubiger-ID") ergänz

Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren bringt für Sie eine Reihe von Vorteilen:

  • Sie können die termingerechte Zahlung nicht mehr versäumen.
  • Mahnungen und ggf. Vollstreckungsgebühren entfallen.
  • Der Lastschrifteinzug erfolgt am Tag der Fälligkeit der Steuer/Abgabe.
  • Sie sparen sich den Weg zu Ihrem Kreditinstitut.

Anhand der Ihnen mit dem Steuerbescheid oder einem gesonderten Schreiben mitgeteilten Mandatsreferenznummer und der Gläubiger-Identifikationsnummer können Sie die durchgeführten Lastschrifteinzüge eindeutig Ihrem Steuerfall zuordnen.

Sollten Sie noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, setzen Sie sich bitte mit der Stadtkassein Verbindung. Wir werden Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat mit der dazugehörigen Gläubiger-ID sowie der Mandatsreferenz-Nr. zukommen lassen.