Kommunalwahlen 2026
Am 22. März 2026 findet die Stichwahl des Ersten Bürgermeisters statt. Hier finden Sie wichtige Informationen sowie die Kontaktdaten des Wahlamts der Stadt Bobingen.
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Unterstützen Sie Ihre Stadt bei den Kommunalwahlen.
Hier finden Sie die vorläufigen Wahlergebnisse der Kommunalwahlen vom 8. März 2026.
- Ergebnisse der Bürgermeisterwahl
- Ergebnisse der Stadtratswahl
- Ergebnisse der Landratswahl
- Ergebnisse der Kreistagswahl
Hier finden Sie das vorläufige Wahlergebnis der Stichwahl vom 22. März 2026.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt für die Bürgermeister-Stichwahl ist, wer auch schon zu den Kommunalwahlen am 08. März 2026 wahlberechtigt war und in der Zwischenzeit das Wahlrecht nicht verloren hat.
Sie durften bei der Kommunalwahl am 08. März 2026 wählen, wenn Sie
- 18 Jahre alt sind,
- die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
- seit mindestens zwei Monaten in Bobingen wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptsitz) oder dort Ihren Lebensmittelpunkt haben,
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie am Stichtag 25. Januar 2026 (42. Tag vor der Wahl) Ihren Hauptwohnsitz in Bobingen haben, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl in Bobingen eingetragen.
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden frühestens ab dem 2. Februar 2026 versandt. Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt (Telefonnummer 08234 8002-0) oder schreiben Sie eine E-Mail an wahlen@bobingen.de.
Informationen zur Briefwahl
Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen. Bitte entscheiden Sie sich für einen Weg. Am Telefon können Sie keinen Antrag stellen!
Briefwahlunterlagen werden frühestens am 11.03.2026 verschickt / zugestellt. Das ist unabhängig davon, wann Sie den Antrag stellen. In diesem Jahr erfolgt die örtliche Zustellung durch die Beschäftigten der Stadt Bobingen.
Bitte beachten Sie: Wenn die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie diese Adresse zusätzlich zu Ihrer Wohnadresse an.
Wenn Sie Briefwahl beantragen: Achten Sie auf Ihren Wahlschein! Sie bekommen keinen Ersatz, wenn Sie ihn verlieren.
Online beantragen
Sie können die Briefwahlunterlagen online bis Sonntag, 15. März 2026 über Ihren QR-Code auf der amtlichen Wahlbenachrichtigung beantragen. Danach kann nicht mehr gewährleistet werden, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl ankommen.
Per Post beantragen
Wenn Sie die Unterlagen für die Briefwahl per Post anfordern möchten, nutzen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Schicken Sie den Antrag frühzeitig ab. So haben Sie genug Zeit für den Rückversand. Bitte melden Sie sich spätestens bis Freitag, 20. März 2026, wenn Sie die Briefwahlunterlagen bekommen möchten. Wenn wir Ihren Antrag später (18.03.2026) erhalten, können wir nicht gewährleisten, dass Sie die Unterlagen rechtzeitig bekommen.
Persönlich abholen
Sie können die Briefwahlunterlagen ab Donnerstag, 12. März 2026, persönlich abholen. Die Adresse steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Abholung ist bis Freitag, 20. März, 15 Uhr möglich. Sie können direkt vor Ort wählen, die Briefwahlunterlagen ausfüllen und abgeben.
Briefwahlunterlagen mit Vollmacht beantragen
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit einer Vollmacht für eine andere Person abholen oder beantragen möchten, beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise in der Übersicht.
Häufig gestellte Fragen zur Briefwahl (FAQ):
Kann ich aus dem Ausland per Briefwahl wählen?
Auch wenn Sie im Ausland sind, können Sie Briefwahl machen. Wir schicken Ihnen die Briefwahlunterlagen an Ihren Aufenthaltsort. Bitte geben Sie die Adresse, wo Sie sind, zusätzlich zu Ihrem Hauptwohnsitz in Bobingen an.
Bitte beachten Sie: Die Versandzeiten ins Ausland sind oft länger. Das gilt auch für den Versand aus dem Ausland.
Denken Sie daran, wenn Sie die Briefwahlunterlagen beantragen: Das Risiko für den Versand in das Ausland tragen Sie selbst!
Ich habe meine Briefwahlunterlagen nicht erhalten. Was jetzt?
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen angefordert, aber nach fünf Tagen noch nichts erhalten haben, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an das Wahlamt. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst ab Montag, dem 16. Februar, verschickt / zugestellt werden dürfen.
Die Briefwahlunterlagen können Sie bis Freitag, den 20. März 2026, 15 Uhr, im Wahlamt der Stadt Bobingen abholen.
Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen abgeben?
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, dem 22. März 2026, um 18 Uhr beim Wahlamt eingehen.
Nutzen Sie am Wahlwochenende den Behördenbriefkasten am Rathaus. Dort können Sie die Wahlbriefe bis Sonntag, den 22. März 2026, 18 Uhr einwerfen.
Bitte beachten Sie: Sie können die Briefwahlunterlagen nicht in unseren Wahlräumen abgeben. Sie können jedoch mit dem Wahlschein im Wahlraum wählen, sofern Sie einen gültigen Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) dabeihaben.
Kann ich jemand anderen bitten, meine Briefwahlunterlagen abzuholen?
Ja, dazu muss diese Person den eigenen Ausweis oder Pass mitbringen und außerdem:
- Ihre Wahlbenachrichtigung mit dem ausgefüllten Formular auf der Rückseite. Dort müssen Sie zwei Mal persönlich unterschreiben: Oben beim „Antrag auf einen Wahlschein“ und unten bei der „Vollmacht zum Abholen“.
- Oder eine Vollmacht, die Sie selbst geschrieben haben (auch handschriftlich). Darauf geben Sie zuerst Ihren eigenen Namen, das Geburtsdatum und die Adresse an, und dass Sie mit Briefwahl wählen möchten. Dann geben Sie den Namen, das Geburtsdatum und die Adresse der Person an, die Ihre Briefwahlunterlagen abholen darf. Am Schluss unterschreiben Sie Ihre Vollmacht.
- Hinweis: Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten!
Kann ich eine Vollmacht auch selbst schreiben, ohne das Formular auf der Wahlbenachrichtigung zu verwenden?
Ja, Sie können die Vollmacht auch selbst schreiben. Hier ist ein Beispiel:
Ich, (Vorname, Nachname), beantrage hiermit die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen 2026. Ich bin am (Datum) geboren und wohne in der Musterstr. 1 in 86399 Bobingen. Ich bevollmächtige (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse), die Briefwahlunterlagen für mich abzuholen. Unterschrift nicht vergessen!
Darf ich mit einem Betreuerausweis die Briefwahlunterlagen für jemanden beantragen?
Ja, wenn der Betreuerausweis „die Vertretung gegenüber Behörden“ beinhaltet.
- Sie dürfen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung unter „Antrag auf einen Wahlschein“ unterschreiben und auch die Briefwahlunterlagen abholen, wenn Sie persönlich vorbeikommen wollen. Sie müssen den Betreuerausweis dann vorzeigen.
- Wenn Sie den Antrag mit der Post schicken wollen, schicken Sie bitte eine Kopie des Betreuerausweises oder der Vollmacht mit.
- Oder Sie helfen der Person, den Online-Antrag auszufüllen, wenn sie Briefwahlunterlagen anfordern will. Der Online-Antrag ermöglicht eine schnelle und einfache Beantragung.
Darf ich dem körperlich eingeschränkten, aber geistig fitten Nachbarn helfen?
Ja, der Nachbar darf sich von Ihnen helfen lassen.
- Sie dürfen ihm zum Beispiel dabei helfen, den Online-Antrag auf Briefwahl auszufüllen.
- Falls der Nachbar einen Papierantrag stellen will, dürfen Sie beim Ausfüllen helfen. Der Nachbar muss aber selbst unterschreiben, außer Sie haben eine entsprechende Vollmacht, um die Briefwahlunterlagen für ihn anzufordern.
- Wenn die Briefwahlunterlagen da sind, dürfen Sie dabei helfen, alles auszupacken und die Stimmzettel anzukreuzen. Dabei müssen Sie sich genau an den Willen der wahlberechtigten Person halten. Sie dürfen nichts ohne oder gegen deren Willen ankreuzen. Sie müssen als Hilfsperson auf dem Wahlschein unterschreiben. Weitere Hinweise für Hilfspersonen stehen in den Briefwahlunterlagen.
Dauer und Kosten (Gebührenrahmen)
- Wenn Sie den Antrag auf Briefwahlunterlagen mit der Post ans Wahlamt schicken, müssen Sie Porto bezahlen und Briefmarken verwenden.
- Den Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel können Sie ohne Briefmarke an das Wahlamt zurückschicken.
- Nur wenn Sie den Wahlbrief aus dem Ausland an das Wahlamt zurückschicken, müssen Sie das landesübliche Porto bezahlen.
Bekanntmachungen des Wahlleiters
- Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
- Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Bekanntmachung der Sitzung des Stadtwahlausschusses zu Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge
- Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats
- Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats
- Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrats
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags
- Bekanntmachung der Sitzung des Stadtwahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses für die Wahl des ersten Bürgermeisters
- Bekanntmachung der Sitzung des Stadtwahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses für die Wahl des ersten Bürgermeisters sowie des Stadtrats
- Bekanntmachung über die Art der Verkündung der vorläufigen Wahlergebnisse bei der Wahl des ersten Bürgermeisters sowie des Stadtrats
- Wahlbekanntmachung
- Rathaus inkl. aller Außenstellen und Stadtwerke am Tag nach der Wahl geschlossen
- Verkündung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des ersten Bürgermeisters
Rechtliche Grundlagen
Sie haben Fragen?
Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne. Rufen Sie die Wahlzentrale an unter 08234 8002-0 oder schreiben Sie eine E-Mail an wahlen@bobingen.de.
Sie erreichen die Wahlzentrale:
Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

