Vereinsförderung

Die städtische Förderung aller örtlichen Vereine, Verbände und Organisationen ist in den städtischen Förderrichtlinien geregelt.

So werden unter anderem gefördert:

  • allgemeine Zuschüsse,
  • Übungsleiterzuschüsse im Sport,
  • Zuschüsse für Dirigentenhonorare der Musikvereine,
  • Benutzung und Überlassung von Sportstätten, Turnhallen und sonst. Räumlichkeiten,
  • Bauhofleistungen und Überlassung von Gerätschaften.

Weiter wird die Jugendarbeit auf Vereinsebene bezuschusst.

Anträge sind entsprechend der einschlägigen Förderrichtlinien im Rathaus einzureichen.

Bitte zu beachten, dass die Nebenbestimmungen im Mai 2014 mit Punkt 2.6. (Klimaschutz, etc.) erweitert wurden und ab sofort Anwendung finden. Dies gilt auch für die akualisierte Beschaffungsrichtlinie aus 2021, welche ebenfalls hier als Anlage zu finden ist.

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