Informationen zum Winterdienst

Aktuell sind die Mitarbeitenden des städtischen Bauhofs in Rufbereitschaft, um jederzeit für einen möglichen Straßenräumdienst einsatzbereit zu sein. Insgesamt 6 Räumfahrzeuge stehen dem Bauhof der Stadt Bobingen für den Winterdienst zur Verfügung. 

Wo wird zuerst geräumt?
Vorrang haben die verkehrstechnisch wichtigsten Straßen und die gefährlichsten Straßenbereiche. Die übrigen Straßen und Bereiche werden dann, soweit möglich und sinnvoll, mit den vorhandenen Personal- und Fahrzeugkapazitäten bearbeitet.
Zu den höchsten Prioritäten gehören die Hauptverkehrs- und Ortsverbindungsstraßen. Für die Ortsumgehung als auch für die Kreisstraßen nach Straßberg, Reinhartshausen, Waldberg, Inningen und Wehringen ist der Landkreis zuständig. Als fahrradfreundliche Kommune sieht es die Stadt zudem als wichtigen Service an, auch die Radwege zu räumen, wenn es der Arbeitsaufwand und die Witterung zulassen. Damit soll der Radverkehr als Alternative zum Auto auch im Winter gefördert werden.

Räum- und Streupflicht - Welche Aufgabe haben private Anlieger?
Bei öffentlichen Gehwegen wird die Pflicht des Winterdienstes durch die kommunale Satzung auf die privaten Anlieger der Straße übertragen. Alle Grundstückseigentümer sind daher verkehrssicherungspflichtig. §8 der „Reinigungs- und Sicherungs-Verordnung“ schreibt vor, dass wochentags bis spätestens 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 08:00 Uhr die schneebedeckten Gehwege vor dem eigenen Grundstück in ausreichender Breite geräumt sein müssen und zwar fortlaufend bis 20:00 Uhr.

Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn vor dem Grundstück gar kein Gehweg verläuft. In diesem Falle ist ein ca. 1 m breiter Streifen von Schnee und Eis frei zu halten. Der geräumte Schnee ist neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Die Räum- und Streupflicht gilt auch für die Eigentümer von unbebauten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaften, wie z.B. in Baugebieten. Schnee und Eis aus privaten Grundstücken dürfen nicht auf öffentlichen Straßen gelagert werden.

Öffentliche Streugutentnahme
Bei Glätte dürfen private Anlieger den öffentlichen Streugutboxen aus Holz Streugut in haushaltsüblichen Mengen entnehmen. An folgenden Standorten stehen Holzstreuboxen für Sie bereit:

  • Ecke Max-Fischer-Straße / Im Wiesengrund (Alte Moschee)
  • Rathausstraße
  • Sudetenstraße / Ecke Sebastianweg
  • Frieda-Forster-Straße (Schule)
  • Grenzstraße (Schule)
  • Ecke Bobinger Straße / Bauernstraße
  • Parkplatz Kirche in Reinhartshausen

Vermeiden Sie den Einsatz von Streusalz. Verwenden Sie stattdessen abstumpfende Mittel wie Sand und Splitt.

Die grün-orangefarbenen Kunststoff-Streukisten dienen den städtischen Bauhofmitarbeitern als Depot für das Räumen und Streuen von öffentlichen Wegen, Schulwegbereichen, Ampelübergängen sowie Bushaltestellen. Bitte entnehmen Sie dort kein Streugut!

HolzstreuboxStadt Bobingen
Aus diesen öffentlichen Holzstreuboxen darf Streusplitt in haushaltsüblichen Mengen für den privaten Gebrauch entnommen werden.

Unterstützen Sie den Winterdienst und halten Sie öffentliche Straßen jederzeit frei zugänglich 
Damit das Schneeräumen durch den Winterdienst zügig und komplikationslos erfolgen kann, werden Kraftfahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge wenn möglich nicht auf öffentlichen Straßen zu parken, sondern in den Garagen oder auf den zum Grundstück gehörenden Stellplätzen. Dies gilt insbesondere während der Nachtstunden in den Wintermonaten und für Dauerparker. Sollte dies nicht möglich sein, denken Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeuges bitte an die sog. „5-Meter-Parkkverbots-Zone“ an Kreuzungen - gemessen wird der Abstand ab dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Unterstützen Sie zudem den Winterdienst bei seiner Arbeit, indem Sie schmale Straßen beim Parken meiden. Eine Fahrbahnbreite von 3- 3,5m ist erforderlich, um den Räumfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen.