Windenergie in Bobingen: Baustein nachhaltiger Energiepolitik

In seiner Sitzung am 15.12.2022 hat der Stadtrat durch einen einstimmigen Grundsatzbeschluss die Errichtung von Windkraftanlagen auf Bobinger Flur befürwortet und beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich „Windkraft“ fortzuschreiben. Ziel ist die Ausweisung sog. Windenergiegebiete. 

Den so dargestellten Flächen soll im Wege einer sog. Konzentrationsflächenplanung zudem eine Ausschlusswirkung für die übrigen Bereiche zukommen. Hierdurch soll die bereits heute bestehende privilegierte Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich städtebaulich gesteuert und geordnet werden, um einer Verbauung und Zersiedelung des Außenbereichs durch ggf. einzelne Windenergieanlagen entgegengewirkt werden. 

Für den Bau von Windkraftanlagen ist im nächsten Schritt ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich, in dem jede Anlage einzeln bewertet wird. Erst nach Abschluss des Prüfverfahrens kann eine Aussage darüber getroffen werden, ob und wie viele Windenergieanlagen errichtet und rentabel betrieben werden können.

Klicken Sie hier, um die Pressemitteilung vom 02.05.2024 als PDF-Dokument abzurufen.

Am 22. Oktober 2024 informierten die Stadt Bobingen und das Haus Fugger im Rahmen einer Informationsveranstaltung in der Singoldhalle über das geplante Windenergieprojekt. Hier können Sie den Nachbericht sowie die Präsentationen abrufen.

Auf der Website der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH können Sie sich über den aktuellen Stand der geplanten Windenergieanlagen in Bobingen sowie über häufig gestellte Fragen zum Thema Windenergie informieren. 

Unter diesem Link können Sie Kontakt mit unserer Stabsstelle Nachhaltigkeit & Klimaschutz aufnehmen.