Übersicht Kinderbetreuungsangebote

Kinderbetreuungsangebote

Die Stadt Bobingen misst dem bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung einen sehr hohen Stellenwert bei. Dies zeigt sich im weiteren Ausbau von bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangeboten.

Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, kurz BayKiBiG sieht eine Neuausrichtung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor. Dabei wurde die kommunale Selbstverwaltung deutlich gestärkt. Dies bedeutet aber auch, eine größere Verantwortung und Mitgestaltung bei der zur Verfügungstellung bedarfsgerechter Kindertagesplätze.

Wir geben Ihnen hier Orientierung und einen Überblick über die derzeitigen Betreuungsangebote:

Mutter-/Vater-/Eltern-Kind Gruppen

Die Evangelische Kirchengemeinde, das Haus für Kinder St. Felizitas, der Kath. Frauenbund, der Regenbogenverein und verschiedene Gruppierungen in den Ortsteilen Siedlung, Waldberg/Kreuzanger und Straßberg bieten solche Gruppenangebote für die Eltern mit Kindern bis zu 3 Jahren an.

Kinderkrippe

Krippenplätze werden aktuell angeboten vom Regenbogenverein, vom Kath. Integrativen Haus für Kinder "Zur Heiligen Familie“ in der Siedlung, vom Haus für Kinder St. Felizitas, sowie von der Evang. Kindertagesstätte in deren Nebenstelle in der Singoldhalle.

Kindergärten

Für die Kinderbetreuung von Regelkindern stehen über 500 Plätze zur Verfügung.

Ein Verein, ein freigemeinnütziger sowie mehrere konfessionelle Träger bieten mit insgesamt sieben Einrichtungen ihr gesamtes Betreuungsspektrum, auch integrative Gruppen, an.

Kindergartenbus

Ein Kindergartenbus befördert die Kinder aus den westlichen Stadtteilen Waldberg, Kreuzanger, Reinhartshausen und Straßberg mit einer Aufsichtsperson zu den Kindergärten in der Siedlung.

Kinderhort

In Hortgruppen besteht die Möglichkeit zur Betreuung von Schulkindern. Angeboten wird dies im Kath. Integrativen Haus für Kinder "Zur Heiligen Familie“ in der Siedlung (1. bis 4. Klasse) und im Haus für Kinder St. Christophorus (1. bis 6. Klasse).

Geleitet werden sie von berufserfahrenen, qualifizierten Fachkräften.

Tagespflege

Die Kindertagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung und altersgemäße Förderung, bei der die Tagespflegeperson individuelle Bedürfnisse besonders berücksichtigen kann. Eine Tagespflegestelle mit bis zu fünf Kindern ermöglicht darüber hinaus soziales Lernen im kleinen, überschaubaren Rahmen.

Dieses Angebot ist für Kinder unter 3 Jahren als gleichwertiges Angebot zur Krippe, für Kinder ab 3 Jahren als ergänzende oder alternative Betreuung zu Kindergarten, Schule und Hort zu sehen.

Nähere Auskünfte hierzu erteilt das Landratsamt Augsburg.

Mittagsbetreuung

Die Mittagsbetreuung wird derzeit an allen Grundschulen angeboten. Sie gewährleistet nach dem Unterrichtsende eine verlässliche Betreuung von Kindern der Jahrgangsstufen 1 bis 4.

Neben Spiel- und Beschäftigungsangeboten besteht zum Teil auch die Möglichkeit zur Hausaufgabenbetreuung.

Eine Anmeldung ist hier über das Online-Portal (Bürgerserviceportal) möglich.

Ferienbetreuung

Die Ferienbetreuung wird als Ergänzung der Mittagsbetreuung für Grundschulkinder von der Stadt Bobingen angeboten. Sie wird an allen Ferientagen außer den Weihnachtsferien angeboten. Das Konzept der Ferienbetreuung zielt darauf ab, dass die Kinder während der gesamten Woche in einer Gruppe zusammen sind und auch kleinere Ausflüge unternehmen können.

Die Anmeldung ist immer für das gesamte Kalenderjahr im Voraus möglich. Grundsätzlich können nur ganze Kalenderwochen gebucht werden. Hier gelangen Sie direkt zum Anmeldebogen.

Finanzieller Aufwand

Die „kleinen Mitbürger", ihre gute Betreuung und Unterbringung sind der Stadt viel Wert. Umgesetzt wird dies durch:

  • Zuschüsse an die Träger
  • Übernahme der Betriebsdefizite
  • Busbeförderungskosten
  • Zweitkinderregelung

Daneben trägt die Stadt die baulichen Unterhaltskosten bei städt. Gebäuden, leistet Zuschüsse bei Renovierungen der Einrichtungen von kirchlichen und gemeinnützigen Trägern, bzw. übernimmt Mietkosten.

Familienförderung konkret

Ab dem zweiten Kind besteht die Möglichkeit der Übernahme der Kinderbetreuungskosten zu 60%, bzw. 80% für jedes weitere Kind, durch die Stadt ("Zweitkindförderung").

Sie sieht letztlich in ihrer Entscheidung eine klare Richtung zur Förderung von Familien mit zwei und mehr Kindern, die gleichzeitig örtliche Einrichtungen zur Kinderbetreuung besuchen und damit monatlich doch einen relativ hohen Aufwand für die Betreuung aufbringen müssen. Die Stadt will mit dieser Entscheidung vor allem für Familien mit Kleinkindern ein eindeutiges Signal zur Familienförderung stellen und hier insbesondere die Möglichkeit zum Wiedereinstieg von Müttern ins Berufsleben fördern.