Straßenverkehrsbehörde

Antrag auf Sondernutzung an öffentlichem Verkehrsgrund gem. Art. 18 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) bzw. nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)und auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • Die Absicherung erfolgt nach den Regelplänen der RSA 2021.
  • Die Absicherungen sind zwingend durch einen RSA-Beauftragten auszuführen. Sollte kein eigener RSA-Beauftragter den Vollzug übernehmen, wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachfirmen. Ggf. führen aber auch RSA-Beauftragte des städt. Bauhofs, nach vorheriger Absprache, die Anordnung aus. Bitte nehmen Sie unter der Telefonnummer 08234 8002-910 Kontakt mit dem Bauhof auf.
  • Dem Antrag ist ein aktueller Nachweis (Zertifikat) hinsichtlich der Teilnahme an der/n erforderlichen Schulung/en nach MVAS 99 bzw. ZTV-SA 97 beizufügen.

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