Öffentlichkeitsbeteiligung
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich an den öffentlichen Auslegungen zu beteiligen.
Die Stadt Bobingen hat mit Beschluss vom 13.09.2022 den Bebauungsplan Nr. 75, „Point V“ - im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) - als Satzung beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung im Rathaus der Stadt Bobingen, III. Stock, Zimmer 304, Rathausplatz 1 in 86399 Bobingen, während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 62, "Gewerbegebiet östlich der Gutenbergstraße - l. Planungsabschnitt" der Stadt Bobingen für das Gebiet der Grundstücke Fl. Nr. 775/1, 777, 772/2 (Teilfläche, 775/2 (Teilfläche) und 777/1 (Teilfläche, der Gem. Bobingen, Unteroberfeld, östlich der Gutenbergstraße)
Satzung über die Zahl und die Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge und der Abstellplätze für Fahrräder sowie deren Ablösung (Stellplatzsatzung - StPIS)
Zweckverband zur Unterhaltung und für Hochwasserschutzmaßnahmen für Gewässer 3. Ordnung im Bereich Bobingen, Diedorf, Gessertshausen, Großaitingen und Schwabmünchen
Ladung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 15.06.2023 um 09.00 Uhr